{"id":1062,"date":"2016-04-21T16:31:49","date_gmt":"2016-04-21T14:31:49","guid":{"rendered":"http:\/\/www.digitran.de\/agb\/"},"modified":"2024-03-04T12:08:26","modified_gmt":"2024-03-04T11:08:26","slug":"terms-conditions","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.digitran.de\/en\/terms-conditions\/","title":{"rendered":"Terms and Conditions"},"content":{"rendered":"<h1>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\n<p>Die nachstehenden Lieferungs-und Zahlungsbedingungen gelten f\u00fcr alle Lieferungen und sonstigen Leistungen des Verk\u00e4ufers. Einkaufsbedingungen sind f\u00fcr den Verk\u00e4ufer nur verbindlich, wenn sie der Verk\u00e4ufer ausdr\u00fccklich schriftlich anerkennt.<\/p>\n<p><strong>1. Angebot und Auftrag<\/strong><br \/>\nDie Angebote des Verk\u00e4ufers sind freibleibend. Auftr\u00e4ge und Vereinbarungen jeder Art werden erst mit der schriftlichen Best\u00e4tigung des Verk\u00e4ufers rechtswirksam. Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Zusagen von Vertretern des Verk\u00e4ufers sind nur wirksam, wenn sie vom Verk\u00e4ufer schriftlich best\u00e4tigt werden.<\/p>\n<p><strong>2. Preis<\/strong><br \/>\nDie Preise gelten in Euro ab Werk einschlie\u00dflich Verladung im Werk, jedoch ausschlie\u00dflich Verpackung, Transport, Versicherung und Entladung. Zu den Preisen kommt bei Lieferungen innerhalb der BR Deutschland die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he hinzu. Die Preise sind errechnet auf der Kostengrundlage des Angebots. Im Falle der Ver\u00e4nderungen der Materialpreise, L\u00f6hne, Frachten oder sonstiger Kostenfaktoren bleibt eine Preisberichtigung vorbehalten.<\/p>\n<p><strong>3. Zahlungsbedingungen<\/strong><br \/>\na. Die Zahlungen sind entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Wenn nicht gem\u00e4\u00df schriftlicher Auftragsbest\u00e4tigung des Verk\u00e4ufers abweichende Zahlungstermine vereinbart wurden, ist die Zahlung ohne jeden Abzug \u00e1 Konto in folgenden Raten zu leisten:<br \/>\n&#8211; 1\/3 als Anzahlung<br \/>\n&#8211; 2\/3 bei Lieferbereitschaft.<br \/>\nb. Bei Lieferung an Kunden au\u00dferhalb der Bundesrepublik Deutschland kann der Verk\u00e4ufer vom K\u00e4ufer die Erbringung einer Sicherheitsleistung in H\u00f6he des Kaufpreises verlangen. Die Sicherheit ist durch Er\u00f6ffnung eines unwiderruflichen Dokumentenakkreditivs bei einer der vom Verk\u00e4ufer genutzten Banken zu stellen.<br \/>\nc. Ersatzteile und andere Reparaturlieferungen, einschlie\u00dflich Service und Wartung, sind sofort nach Rechnungsstellung vollst\u00e4ndig zu bezahlen.<br \/>\nd. Kommt der K\u00e4ufer in Zahlungsverzug, so ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von 8% \u00fcber den von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu verlangen, wobei der Nachweis eines h\u00f6heren Verzugsschadens jederzeit m\u00f6glich ist.<br \/>\ne. H\u00e4lt der K\u00e4ufer vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht ein und\/ oder tritt nach Vertragsschlu\u00df eine wesentliche Verschlechterung der Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des K\u00e4ufers ein, so wird die gesamte Restschuld f\u00e4llig.<br \/>\nf. Aufrechnungsrechte stehen dem K\u00e4ufer nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt, unbestritten oder von dem Verk\u00e4ufer anerkannt sind. Er ist zur Aus\u00fcbung des Zur\u00fcckbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p>\n<p><strong>4. Fristen f\u00fcr Lieferungen, Verzug<\/strong><br \/>\na. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Verk\u00e4ufer setzt voraus, dass alle kaufm\u00e4nnischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien gekl\u00e4rt sind und der K\u00e4ufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Bereitstellung von Mustern, Vorlagen, Zeichnungen, Beibringung der erforderlichen beh\u00f6rdlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erf\u00fcllt hat. Dies gilt nicht, soweit der Verk\u00e4ufer die Verz\u00f6gerungen zu vertreten hat.<br \/>\nb. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.<br \/>\nc. Nachtr\u00e4gliche Auftrags\u00e4nderungen berechtigen den Verk\u00e4ufer zu angemessener Lieferzeitverschiebung.<br \/>\nd. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk des Verk\u00e4ufers verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem K\u00e4ufer gemeldet ist.<br \/>\ne. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf h\u00f6here Gewalt, auf Arbeitsk\u00e4mpfe, Aufruhr, Streik oder sonstige Ereignisse, die au\u00dferhalb des Einflussbereiches des Verk\u00e4ufers liegen, zur\u00fcckzuf\u00fchren, so verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit angemessen.<br \/>\nf. Kommt der Verk\u00e4ufer in Verzug, kann der K\u00e4ufer \u2013 sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist \u2013 eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr jede vollendete Woche des Verzugs von je 0,5%, insgesamt jedoch h\u00f6chstens 5% des Preises f\u00fcr den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.<\/p>\n<p><strong>5. Eigentumsvorbehalt<\/strong><br \/>\na. Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Eigentum am Liefergegenstand bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung vor.<br \/>\nb. Der K\u00e4ufer hat den Liefergegenstand ordnungsgem\u00e4\u00df aufzubewahren und zu versichern.<br \/>\nc. Der K\u00e4ufer darf den Liefergegenstand weder ver\u00e4u\u00dfern, verpf\u00e4nden noch zur Sicherung \u00fcbereignen. Bei Pf\u00e4ndungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verf\u00fcgungen durch Dritte hat er den Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich davon zu benachrichtigen.<br \/>\nd. Jede Be- und Verarbeitung des Liefergegenstandes sowie die Verbindung desselben mit fremden Sachen durch den K\u00e4ufer oder Dritte erfolgt f\u00fcr den Verk\u00e4ufer. An neu entstehenden Sachen steht dem Verk\u00e4ufer das Miteigentum entsprechend dem Wert des Liefergegenstandes zu.<br \/>\ne. Ist der Eigentumsvorbehalt nach dem Recht, in dessen Bereich sich der Liefergegenstand befindet, nicht wirksam, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt in diesem Bereich entsprechende Sicherheit als vereinbart. Ist hierbei die Mitwirkung des K\u00e4ufers erforderlich, so hat er alle Ma\u00dfnahmen zu treffen, die zur Begr\u00fcndung und Erhaltung solcher Rechte erforderlich sind.<\/p>\n<p><strong>6. Gefahr\u00fcbergang, Abnahme<\/strong><br \/>\na. Die Gefahr geht auf den K\u00e4ufer \u00fcber, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verk\u00e4ufer noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung \u00fcbernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese f\u00fcr den Gefahr\u00fcbergang ma\u00dfgebend. Sie muss unverz\u00fcglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung des Verk\u00e4ufers \u00fcber die Abnahmebereitschaft durchgef\u00fchrt werden. Der K\u00e4ufer darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.<br \/>\nb. Verz\u00f6gert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umst\u00e4nden, die dem Verk\u00e4ufer nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den K\u00e4ufer \u00fcber.<\/p>\n<p><strong>7. Montage<\/strong><br \/>\nSofern vereinbart ist, dass der Verk\u00e4ufer die Aufstellung oder Montage des Liefergegenstandes \u00fcbernimmt, gelten erg\u00e4nzend die Montagebedingungen des Verk\u00e4ufers. Arbeiten an dem gelieferten Gegenstand, Aufstellung, Installation, Inbetriebnahme, Funktionspr\u00fcfung etc. d\u00fcrfen nur vom Fachpersonal des Verk\u00e4ufers oder durch von ihm eingewiesene, geschulte und fachlich qualifizierte Personen durchgef\u00fchrt werden, so als w\u00fcrden diese im Auftrag des Verk\u00e4ufers handeln.<\/p>\n<p><strong>8. Gew\u00e4hrleistung<\/strong><br \/>\na. Der Verk\u00e4ufer leistet Gew\u00e4hr f\u00fcr Einhaltung ausdr\u00fccklich schriftlich zugesicherter Eigenschaften, f\u00fcr mangelfreie Konstruktion und Herstellung sowie f\u00fcr fehlerfreies Material in der Weise, dass er Teile, die infolge solcher M\u00e4ngel unbrauchbar wurden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeintr\u00e4chtigt wurde, unentgeltlich nachbessert oder solche Teile neu liefert.<br \/>\nb. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt 18 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahr\u00fcbergangs. Soweit 5000 Betriebsstunden \u00fcberschritten werden, verk\u00fcrzt sich die Gew\u00e4hrleistungsfrist entsprechend. F\u00fcr Nachbesserungen oder ersetzte Teile endet die Gew\u00e4hrleistung mit derjenigen des urspr\u00fcnglichen Liefergegenstandes.<br \/>\nc. Der K\u00e4ufer hat Sachm\u00e4ngel dem Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich schriftlich zu melden.<br \/>\nd. F\u00fcr Sachm\u00e4ngel, die durch ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den K\u00e4ufer oder Dritte, \u00fcbliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung entstehen, steht der Verk\u00e4ufer ebensowenig ein wie f\u00fcr die Folgen unsachgem\u00e4\u00dfer und ohne Einwilligung des Verk\u00e4ufers vorgenommener \u00c4nderungen oder Instandsetzungsarbeiten des K\u00e4ufers oder Dritter. Gleiches gilt f\u00fcr M\u00e4ngel, die den Wert oder die Tauglichkeit des Liefergegenstandes nur unerheblich mindern.<br \/>\ne. F\u00fcr die Lieferung von Ersatzteilen gilt folgende Regelung: Die Gew\u00e4hrleistung endet mit Ablauf von 12 Monaten seit Lieferung an den K\u00e4ufer.<\/p>\n<p><strong>9. Haftung<\/strong><br \/>\na. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers gegen den Verk\u00e4ufer ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverh\u00e4ltnis und aus unerlaubter Handlung. Der Verk\u00e4ufer haftet deshalb nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Vor allem haftet er nicht f\u00fcr entgangenen Gewinn oder sonstige Verm\u00f6genssch\u00e4den des K\u00e4ufers.<br \/>\nb. Vorstehende Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten des Verk\u00e4ufers sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verk\u00e4ufer \u2013 au\u00dfer in den F\u00e4llen des Vorsatzes oder groben Fahrl\u00e4ssigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten \u2013 nur f\u00fcr den vertragstypischen, vern\u00fcnftigerweise vorhersehbaren Schaden.<br \/>\nc. Die Haftungsbeschr\u00e4nkung gilt ferner nicht in den F\u00e4llen, in denen zwingend nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes f\u00fcr Personen- oder Sachsch\u00e4den an privat genutzten Gegenst\u00e4nden gehaftet wird.<br \/>\nd. Weitere Anspr\u00fcche sind ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>10. H\u00f6here Gewalt<\/strong><br \/>\nJede Partei ist berechtigt, die Erf\u00fcllung ihrer vertraglichen Pflichten soweit einzustellen, wie diese Erf\u00fcllung durch die folgenden Umst\u00e4nde unm\u00f6glich gemacht oder unangemessen erschwert wird: Arbeitsk\u00e4mpfe, Unruhen, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen der Lieferanten des Verk\u00e4ufers sowie sonstige unvor- hersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse. Tritt ein aufgef\u00fchrter Umstand vor oder nach Vertragsschlu\u00df ein, so berechtigt er nur insoweit zur Einstellung der Erf\u00fcllung der vertraglichen Pflichten, als seine Auswirkungen auf die Erf\u00fcllung des Vertrages bei Vertragsschlu\u00df noch nicht vorhersehbar waren.<\/p>\n<p><strong>11. Erf\u00fcllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand<\/strong><br \/>\na. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle vertraglichen Leistungen des Verk\u00e4ufers ist der Sitz des Verk\u00e4ufers.<br \/>\nb. Auf den Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.<br \/>\nc. Gerichtsstand ist das f\u00fcr den Sitz des Verk\u00e4ufers zust\u00e4ndige Gericht. Der Verk\u00e4ufer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des K\u00e4ufers Klage zu erheben.<\/p>\n<p><strong>B\u00fcnde, den 27. April 2016<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Die nachstehenden Lieferungs-und Zahlungsbedingungen gelten f\u00fcr alle Lieferungen und sonstigen Leistungen des Verk\u00e4ufers. Einkaufsbedingungen sind f\u00fcr den Verk\u00e4ufer nur verbindlich, wenn sie der Verk\u00e4ufer ausdr\u00fccklich schriftlich anerkennt. 1. Angebot und Auftrag Die Angebote des Verk\u00e4ufers sind freibleibend. 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